§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die
Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von
der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
Die aktuell gültige Version wurde am 13.12.2019 beschlossen.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und
Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden ab dem 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem
der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein
anderer Termin festgelegt werden.
1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
2. Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder können auf Wunsch vom Beitrag befreit werden.
3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere
bei Inanspruchnahme von Ermäßigungen (Schüler/Studenten/Rentner).
4. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des
Badischen Sportbundes Nord e.V. und die Verbandsbeiträge der jeweiligen Sportarten sowie
der Eintritt ins Schwimmbad während der Überlassungszeiten des Vereins. Der Mitgliedsbeitrag "mit Trainer" beinhaltet zusätzlich das Training in den jeweils zugeteilten Gruppen. Wer zwei Trainingsgruppen besuchen möchte, kann dies mit einem Aufschlag auf den Beitrag beantragen.
5. Der Quartalsmitgliedsbeitrag wird jeweils am Anfang des Quartals fällig und wird durch Einzugsermächtigung vom Girokonto abgebucht. Bei halbjährlicher und vierteljährlicher Zahlung fällt eine Verwaltungsgebühr von 5 € pro Abbuchung an, bei jährlich Zahlung im Voraus entfällt die Verwaltungsgebühr.
6. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge
bis spätestens zum 15. eines jeden Quartals auf das Beitragskonto des Vereins. Es ist eine
Bearbeitungsgebühr von zusätzlich 5 € pro Überweisung zu zahlen.
7. Bei Zahlungserinnerungen werden zusätzlich zu den Stornokosten der Banken zusätzlich 5 € pro Erinnerung fällig. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 10 € pro Mahnung erhoben.
8. Bei Eintritt in den Verein im ersten Halbjahr wird der Monatsbeitrag bei Mitgliedern mit Trainer ab dem Beitrittsmonat berechnet, zum Teil abgerundet auf den vollen Euro.
Bei Eintritt in den Verein nach den Sommerferien wird der Monatsbeitrag bei Mitgliedern mit Trainer ab dem Beitrittsmonat und zusätzlich 2 Monatsbeiträge (zur Deckung der Versicherungs- und Verbandsbeiträgen) berechnet.
Bei Mitgliedern ohne Trainer wird bei Eintritt in den Verein im ersten Halbjahr der volle Jahresbeitrag fällig, bei Eintritt nach den Sommerferien werden 20 € auf den Jahresbeitrag erlassen (zur Deckung der Versicherungs- und Verbandsbeiträgen).
9. Bei Austritt von Mitgliedern mit Trainer aus dem Verein zum Halbjahr wird zur Deckung der Versicherungs- und Verbandsbeiträgen das 3. Quartal noch mit berechnet. Bei Einzelunterricht und Zweiergruppe werden nur 2 Monatsbeiträge zusätzlich berechnet.
Bei Mitgliedern ohne Kurs werden 20 € auf den Jahresbeitrag erlassen und auf Antrag zurücküberwiesen (zur Deckung der Versicherungs- und Verbandsbeiträgen). Die Familienermäßigung kann dadurch wegfallen.
10. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des
Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben
erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren. Für Zusatzangebote können ebenfalls gesonderte Gebühren erhoben werden.
11. Mitglieder dürfen während der Überlassungszeiten des Vereins im Hallenbad frei schwimmen, wenn das Training des Vereins nicht beeinträchtigt wird. Kinder dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen Mitgliedern schwimmen.
12. Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 50 € für die Verwaltung der Schwimmkurse und für die Bereitstellung des Materials erhoben. Diese wird bei der ersten Abbuchung hinzugerechnet.
* unten finden Sie Beispiele für Quartals- und Jahresbeiträge, welche zur Orientierung dienen.
§ 4 Vereinskonto
VR-Bank Rhein Neckar
GENODE61MA2
DE29670900000092743209
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen
anerkannt.
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§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 2 Zweck des Vereins
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 5 Mitgliedsbeiträge
Einzelheiten werden in der Beitragsordnung geregelt.
Bei Nichterfüllung der Beitragspflicht ruht das Stimmrecht im Verein.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
Ausschließungsgründe sind insbesondere
Vor der Beschlussfassung über den Ausschluss ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich persönlich vor dem Gesamtvorstand oder schriftlich zu rechtfertigen. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied bekannt zu machen. Gegen die Entscheidung des Gesamtvorstands kann das Mitglied Berufung an die Mitgliederversammlung einlegen. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses beim Gesamtvorstand schriftlich eingelegt werden. Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, so entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.
§ 7 Organe des Vereins
1. Organe des Vereins sind
§ 8 Mitgliederversammlung
§ 9 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
Die Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.
§ 10 Gesamtvorstand
Zur Erledigung der Geschäftsführung und zur Führung einer Geschäftsstelle ist der Gesamtvorstand ermächtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten hauptamtlich oder nebenberuflich Beschäftigte anzustellen.
§ 11 Vorstand
§ 12 Abteilungen
§ 13 Vereinsjugend
Die Jugendordnung bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.
§ 14 Kassenprüfer
§ 15 Haftung
§ 16 Datenschutz im Verein
§ 17 Auflösung
§ 18 In-Kraft-Treten
Diese Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 08.01.2016 von den Gründungsmitgliedern beschlossen. Sie tritt mit ihrer Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
Beispiele für Quartalsbeiträge:
* diese Beispiele dienen lediglich der Orientierung
Beispiel 1
2 Kinder / mit Trainer und Eltern keine Mitglieder
Beitrag pro Quartal: 2 x 75 Euro = 150 Euro
Beispiel 2
Mutter mit Baby (unter 3 Jahre)
Beitrag pro Quartal: 62,50 Euro
Beispiele Jahresbeiträge:
Beispiel 1
2 Kinder / mit Trainer und Eltern keine Mitglieder
Beitrag pro Jahr: 2 x 300 Euro = 600 Euro
Beispiel 2
Mutter mit Baby (unter 3 Jahre)
Beitrag pro Jahr: 250 Euro
Beispiel 3
Familie mit 2 Kindern (Eltern sind Mitglieder ohne Trainer)
Beitrag pro Jahr: 2 x 275 Euro + 2 x 60 Euro = 670 Euro
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